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von factum-Redaktion
Euthanasie für Alkoholkranke
Anlass zu der Stellungnahme der «Deutschen Stiftung Patientenschutz» ist der Fall eines 41-jährigen Alkoholkranken, der nach 21 erfolglosen Klinik- und Reha-Aufenthalten eine Ärztin ersucht hatte, ihn auf der Basis der Euthanasiegesetze zu töten. Der Vater zweier Kinder wurde mit einer Giftspritze getötet, berichtet die «Berliner Morgenpost». Der Fall ereignete sich bereits im Juli, er wurde durch einen vom Bruder des Getöteten verfassten Beitrags für das niederländische Magazin «Linda» öffentlich.
Die «Deutsche Stiftung Patientenschutz» kritisiert, dass inzwischen auch Demenzkranke, psychisch Kranke und selbst Altersmüde oder anderweitig Leidende getötet werden. Die Zahl der als Folge der Gesetzgebung Getöteten hat sich innerhalb von zehn Jahren verdreifacht und liegt mittlerweile bei 5000 pro Jahr. Eugen Brysch, der Vorsitzende der Stiftung, kritisiert die niederländische Gesetzgebung: «Solche Tötungsangebote schaffen ihre eigene Nachfrage.»
(Artikel aus factum 1/2017)
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