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von factum-Redaktion
Entrechtlichung der Eltern
Die Eltern werden rechtlich zu hilflosen Zuschauern degradiert.
Das «Selbstbestimmungsgesetz» soll jedem ab einem Alter von 14 Jahren einmal im Jahr die Möglichkeit geben, sein Geschlecht per Sprechakt zu ändern. Bei Widerspruch der Eltern entscheidet das Familiengericht. Das Gesetz erlaubt Kindern die Einleitung einer Transition (chirurgische Eingriffe und Hormonabgabe) zu veranlassen, auch gegen den Willen der Eltern. Ein psychiatrisches Gutachten soll nicht notwendig sein.
Der Psychoanalytiker Bernd Ahrbeck warnte in einem Interview mit dem Magazin «Cicero» eindringlich vor diesem Vorhaben: «Vierzehnjährige Kinder dürfen sich nicht ohne Erlaubnis tätowieren lassen, keinen Alkohol trinken, und das Autofahren ist ihnen auch nicht erlaubt. Nach dem Selbstbestimmungsgesetz sollen sie aber autonom darüber entscheiden, ob eine Geschlechtsumwandlung eingeleitet wird, die lebenslange, kaum überschaubare und zum Teil irreversible Konsequenzen hat.»
Meldung aus factum 03/2022
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