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von Soeren Kern
Einzug der Scharia in EU-Gesetz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil entschieden, dass Kritik an Mohammed, dem Begründer des Islam, eine Anstachelung zum Hass darstelle und darum nicht vom Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt sei. Mit dieser beispiellosen Entscheidung hat das in Strassburg ansässige Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der «Aufrechterhaltung des religiösen Friedens» de facto islamische Gesetze gegen Blasphemie in Europa legitimiert.
Der Fall betrifft Elisabeth Sabaditsch-Wolff, eine Österreicherin, die 2011 verurteilt worden war, «religiösen Glauben zu verunglimpfen», nachdem sie eine Vortragsreihe über die Gefahren des fundamentalistischen Islam gehalten hatte.
Lesen Sie den ganzen Artikel in factum 09/2018.
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