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von factum-Redaktion
Ein würdevoller Tod hat auch seinen Wert
Nach Feststellung des Hirntods klärt der Arzt ab, ob ein Eintrag existiert. Wenn auch keine schriftliche Erklärung vorliegt, haben Angehörige keine Möglichkeit, die Entnahme von Organen zu verhindern. «Dem nächsten Angehörigen steht kein eigenes Entscheidungsrecht zu», zitiert die «Bild am Sonntag» aus dem Gesetzesentwurf. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, der evangelische Theologe Prof. Peter Dabrock, bezeichnete die Widerspruchslösung als «unnötig und schädlich», der Körper jedes Menschen werde «nach dem Hirntod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit».
In der Schweiz setzt sich der von Ärzten gegründete Verein «Äpol» gegen die Organentnahme bei Hirntoten ein. Präsident Dr. Alois Beerli bezeichnete es als «inakzeptabel, dass die Bevölkerung im Glauben gelassen wird, die Explantation erfolge bei Toten ohne Atmung und Herzschlag, also bei einer Leiche wie aus dem Fernsehen». Die heutige Praxis von Organentnahmen am Lebensende könnte sich in Zukunft als furchtbarer Fehler erweisen. «Äpol»-Vizepräsident Dr. Alex Frei: «Wir haben keinen Beweis, dass Hirntote nicht doch etwas empfinden können, dass sie nicht leiden bei der Operation, die sie tötet.» Die ehemalige Pflegefachfrau Marlène Sicher vom «Äpol»-Vorstand berichtet, dass Angehörige oft unter Schock der Organentnahme zustimmten und dies später bereuen, weil der Betreffende nicht im Kreis der Angehörigen sterben kann. «Sie verabschiedeten sich unter grosser Hektik von einer atmenden Person mit warmer Haut und bekamen Stunden später eine kalte Leiche zurück», berichtet Sicher und erklärt: «Ein würdevoller Tod hat auch seinen Wert.»
Meldung aus factum 04/2019.
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