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von Thomas Lachenmaier
Ein Fall extremer Diskriminierung
Als der betagte Farbkopierer der Gemeinde durch ein neues Modell ersetzt werden sollte und ein neues Angebot der Firma «Canon» vorlag, mit der die Gemeinde seit Jahren einen Wartungsvertrag hat, kam ein überraschender Bescheid von «Canon»: «Aus ethisch-moralischen Gründen lehnt unser Bankpartner (die BNP) sowie die Canon Deutschland GmbH eine erneute Geschäftsbeziehung mit der Evangelischen Freikirche Riedlingen ab.»
Auf Nachfrage erläuterte «Canon» seinen Entscheid: «Wir sind durch die BNP auf Pressemitteilungen zu Äusserungen von Vertretern der Evangelischen Freikirche Riedlingen aufmerksam gemacht worden, die nicht den ethischen Grundwerten der Canon Deutschland entsprechen. Mit solchen Äusserungen möchte die Canon Deutschland auch nicht mittelbar in Verbindung gebracht werden.» Diese Entscheidung sei «auf Konzernebene durch unsere Legal&Finance-Abteilung getroffen» worden.
Es ist die achtgrösste Bank der Welt, die hier gegen eine kleine Kirche im Schwäbischen agiert: «BNP Paribas» wird vom Finanzstabilitätsrat als global «systemrelevant» eingestuft. Sie ist in mehr als 75 Ländern vertreten, beschäftigt fast 190 000 Mitarbeiter. Es ist eines der 29 wichtigsten Finanzinstitute und gemessen an ihrem Nettoergebnis die grösste Bank der Eurozone.
Pastor Tscharntke geht davon aus, dass es bei der Grossbank eine schwarze Liste von Organisationen und Personen gibt, die in solcher Weise ausgegrenzt werden. Er spricht in diesem Zusammenhang von dem prophetischen Wort in der Offenbarung, in dem es von einer kommenden Zeit heisst, dass «niemand kaufen oder verkaufen kann», der sich der antichristlichen Obrigkeit nicht unterwirft. In seinen Predigten nimmt er kein Blatt vor den Mund. Er kritisiert heftig die Migrationspolitik von Angela Merkel und den Islam. Ungeachtet der Frage, ob es aus biblischer Sicht gut und richtig ist, oder auch weise, sehr politisch zu predigen, so muss doch festgehalten werden: Hier werden Andersdenkende von einem Weltkonzern für ihre legitime Meinungsäusserung mit einer Art Strafe, einem Boykott, belegt. Einer Gemeinde, die offensichtlich nichts strafrechtlich Relevantes verbrochen hat, wird durch Ausschluss an geschäftlicher Teilhabe eine Strafe auferlegt – ohne Ankläger, Richter, Urteil oder Rechtsstaatlichkeit. Das ist ein Fall von extremer Diskriminierung und von Gesetzlosigkeit.
Meldung aus factum 01/2020.
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