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von factum-Redaktion
Ein Dammbruch
Die Aufnahme der Sterbehilfe in das Gesetzbuch verstosse fundamental gegen den Hippokratischen Eid und das Grundprinzip der Pflege, die darauf abzielt, Linderung zu verschaffen und nicht zu töten, warnt die «Konferenz der Leiter von Religionsgemeinschaften in Frankreich». Das stelle «die Grundlagen der medizinischen und sozialen Ethik radikal auf den Kopf».
Neu sollen assistierter Suizid und Euthanasie für volljährige und urteilsfähige französische Staatsbürger und Personen mit festem Wohnsitz in Frankreich erlaubt sein, die an einer schweren, unheilbaren Krankheit im fortgeschrittenen Stadium leiden verbunden mit unerträglichem körperlichen oder psychischen Leid. Die Beurteilung des Antrags muss durch ein Team von mindestens zwei Ärzten und einer Pflegekraft erfolgen. Diese können Sterbehilfe aus Gewissensgründen verweigern. Dennoch soll der Strafbestand der «Behinderung des Zugangs zur Sterbehilfe» eingeführt werden, der Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren oder Bussen von bis zu 30 000 Euro vorsieht. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst 2025 dem Senat vorgelegt, bevor es Anfang 2026 an die Nationalversammlung zurücküberwiesen und anschliessend in Kraft treten könnte.
Die Direktorin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), Dr. Susanne Kummer, zeigte anhand von Zahlen aus der Schweiz auf, dass die Legalisierung von Sterbehilfe nicht bestehende Suizide ersetzt, sondern neue Anreize schafft. So lag die Zahl der assistierten Suizide von Schweizern im Jahr 2023 bei 1729 Fällen, zusätzlich zu 995 «normalen» Suiziden. Auch in den Niederlanden sei die Entwicklung «alarmierend».
Meldung aus factum 05/2025
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