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von factum-Redaktion
Aushöhlung der Elternrechte
Bereits der erste Satz mache klar, so von Beverfoerde, dass Aufwachsen und Entwicklung des Kindes innerhalb der Familie kein Thema mehr ist, sondern dass die Erziehung in einer «sozialen Gemeinschaft» zu erfolgen habe. Das Elternrecht werde verdrängt zugunsten von Staat und Justiz: Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat würden über die vermeintlichen Kindesinteressen entscheiden. Der Rechtswissenschaftler Prof. Christian Hillgruber legt dar, dass Kinder bereits den vollen Schutz des Grundgesetzes haben. Es gehe um eine Verschiebung weg von der Familie hin zum «staatlichen Wächteramt». Die Aufnahme expliziter Kinderrechte und damit eine Abstufung der Grundrechte anhand des Alters würde die Frage aufwerfen, «ob nicht auch für andere (vermeintlich) besonders schutzbedürftige Personengruppen eigenständige Rechtspositionen einzuräumen wären». Der «besondere Schutz» des Grundgesetzes für die Familie wird ausgehöhlt, so der Kolumnist Klaus-Rüdiger Mai.
Der Verband «Familienarbeit» schreibt: «Mit einem solchen Gesetz sitzt der Staat gegenüber den Eltern immer am längeren Hebel.» Damit bestünden die rechtlichen Voraussetzungen, den Eltern ihre Rechte zu entziehen, wenn der Staat dies für richtig hält. Die Gefährdung des Kindeswohls wäre dann keine Bedingung mehr. «Manche Akteure haben vermutlich dieses Ziel. Andere sind zu naiv und gutgläubig, um die Gefahr zu erkennen. Die besondere Erwähnung von Kinderrechten würde eine Situation schaffen, wie sie etwa in der DDR bestand.» Es sei denkbar, «dass in absehbarer Zukunft Eltern gezwungen werden könnten, ihre Kleinkinder in Krippen zu geben mit der Begründung, dass ihre Kinder ein ‹Recht› darauf hätten». Die Auffassung, der Staat könne die Kinderrechte besser schützen als die Eltern, sei «eine populistische Vorstellung, die verheerende Folgen für Kinder und Eltern haben kann».
Meldung aus factum 01/2020.
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