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von factum-Redaktion
«Ärzte für das Leben» gegen Organentnahme
Das Prinzip der Unversehrtheit gelte für lebendige Menschen, «man darf ihnen keine Organe entnehmen, erst recht nicht, wenn diese Entnahme zu ihrem sicheren Tod führen würde», heisst es in der Erklärung.
Es sei eine medizinische Tatsache, dass Organe eines toten Menschen, also einer Leiche, nach Transplantation in einen anderen Menschen keine Funktion aufwiesen. Sie sind genauso tot wie der Mensch, dem sie entnommen wurden. Transplantierte Organe funktionieren nur dann, wenn sie «lebendfrisch» (so der Fachbegriff) entnommen würden. Dieses Dilemma versuche man durch das Hirntodkonzept zu lösen. «Es wurde etwa acht Monate nach der ersten Herztransplantation Mitte 1968 von einem Komitee an der «Harvard Medical School» in den USA erfunden. In den fünfzig Jahren, die seitdem vergangen sind, seien die Bedenken bezüglich des Hirntodkriteriums keineswegs ausgeräumt.
Es gelte, die Würde des Menschen und die ethischen Grundsätze ärztlichen Handelns auch und insbesondere in den Grenzbereichen menschlichen Lebens zu wahren. «Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, das im ärztlichen Prinzip ‹primum nihil nocer› (‹zuerst keinen Schaden anrichten›) seinen Widerhall findet. Dies ist auch der Grund, warum ein ärztlicher Eingriff ohne Einwilligung des Patienten als Körperverletzung gilt. Dieses Recht auf Unversehrtheit gilt auch und gerade bei schwerstkranken und sterbenden Patienten», so die Ärzteorganisation.
Meldung aus factum 06/2019.
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