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von Isabelle Kobe

Glaube

Zürich: Deutliches Ja zur Lockerung der Sterbehilfe

Künftig müssen im Kanton Zürich alle Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler assistierten Suizid zulassen – auch christliche Institutionen.

Dass Sterbehilfe in der Schweiz allgemein breite Zustimmung findet, zeigt auch die kürzlich erfolgte Abstimmung vom 27. September. Mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen die Zürcher Stimmberechtigten eine Gesetzesänderung, die Pflegeheime und Spitäler dazu verpflichtet, Sterbehilfeorganisationen den Zugang zu ihren Räumlichkeiten zu bieten. Ausgenommen sind weiterhin Psychiatrien und Gefängnisse. Bislang war es den Heimleitungen überlassen zu entscheiden, ob Bewohner oder Pflegebedürftige die Möglichkeit hatten, assistierte Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Gegen Überzeugung und Gewissen

Bereits im Vorfeld der Abstimmung äusserten sich christlich geführte Institutionen kritisch zum geplanten Gesetz, wie etwa Siegbert Reppisch, Geschäftsführer des Alterszentrums Wiesengrund in Stäfa: «In unserem Pflegeheim lassen wir Suizidhilfe durch Organisationen wie Exit nicht zu. Diese Haltung gründet in unserem christlichen Menschenbild und in der Überzeugung, dass Leben und Tod letztlich in Gottes Hand liegen.» Eine Verpflichtung, assistierten Suizid zuzulassen, würde Mitarbeiter und Bewohner verstören. «Ein solcher Suizid bewegt das ganze Lebensumfeld und wirft die Warum-Frage auf: Welchen Wert haben wir der Person vermittelt? Welchen Wert hat mein eigenes Leben? Genau diese Zweifel möchten wir in unserem Haus nicht fördern.» Bei einem Ja an der Urne würde es zu beklemmenden und irritierenden Situationen kommen, meinte auch Jürgen Gatter, Gesamtleiter von acasa Männedorf: «Wir müssten gegen unsere eigenen Überzeugungen und gegen unser Gewissen handeln. Ich wünschte es für uns, dass es nicht dazu kommt.»

 

 

Widerstand bleibt trotz neuer Realität

Leider ist es doch dazu gekommen. Direkt betroffen vom Abstimmungsresultat ist auch Kantonsrat Markus Schaaf (EVP) und treibende Kraft der Abstimmungsgegner. Er leitet das Alterszentrum Rämismühle. Es tue ihm leid für die Menschen, die bisher zwischen Heimen hätten wählen können, die assistierten Suizid zugelassen, und solchen, die ihn nicht geduldet hätten, so Schaaf. Und: «Der Staat zwingt mich zu etwas, wofür es keinen Bedarf gibt.» Er betont jedoch: «Das Gesetz verpflichtet eine Institution zur Duldung eines assistierten Suizids durch externe Dritte. Es verpflichtet uns nicht dazu, selber Suizidhilfe anzubieten oder Mitarbeiter daran zu beteiligen.» Abgesehen von der neuen Rechtslage werde er weiterhin alles dafür tun, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen eine umfassende Pflege, menschliche Zuwendung, palliative Begleitung und – wenn gewünscht – seelsorgerliche Unterstützung erhielten.

Im Gegensatz zum Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, der die Vorlage als «eine ausgewogene Weiterentwicklung der Regeln zum assistierten Suizid» und «eine überzeugende Verbindung von Selbstbestimmung und Schutz» sah, stellte sich der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain klar dagegen. Er befürchtet, dass die Erweiterung der Sterbehilfe Erwartungen erzeugt: «Wer sich schwach, pflegebedürftig oder kostspielig erlebt, könnte eines Tages meinen, den anderen mit dem eigenen Tod einen Dienst zu erweisen.»

 

Druck auf weitere Kantone erhöht sich

Welch weitreichende Konsequenzen der Zürcher Entscheid vom 27. September nach sich zieht, wird sich zeigen. Eines jedoch liegt auf der Hand: Das Resultat dürfte Signalwirkung haben und den Druck auf weitere Kantone erhöhen, assistierten Suizid ebenfalls in dieser Weise gesetzlich zu verankern.

Noch ist in der Schweiz die aktive Sterbehilfe verboten – im Gegensatz zu Ländern wie etwa Kanada oder den Niederlanden. Doch angesichts des Wertezerfalls und einer Gesellschaft, die sich weitgehend von Gottes Massstäben verabschiedet hat, könnte eine Legalisierung auch bei uns nur eine Frage der Zeit sein.

Christen wissen um eine lebendige Hoffnung, die über den Tod hinausgeht. Sie sind aufgerufen, die rettende Botschaft des Evangeliums weiterzusagen, solange noch Zeit bleibt – ganz besonders leidenden, kranken oder sterbenden Menschen in ihrem Umfeld.

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