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von bhw
Richterin im Corona-Fall freigesprochen
Problematisch war, dass die Richterin, die den Beschluss erlassen hatte, die Tochter des Pfarrers war. Ihr Vater hatte seinen Antrag zu der Zeit eingereicht, als sie Bereitschaftsdienst hatte und noch Richterin auf Probe war. Das Pflegeheim wollte ihm den Besuch des Gemeindemitglieds mit Verweis auf die Coronaschutzmassnahmen nicht erlauben.
Bei nahen Familienangehörigen sind Richter befangen und müssen das offenlegen. Doch genau das hatte die damals 33-Jährige nicht gemacht. Sie habe das Verwandtschaftsverhältnis geheim gehalten, hiess es im Urteil des Geraer Landgerichts, das sie im Juni 2024 wegen Rechtsbeugung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilte. Die Verurteilte, im Rahmen eines Disziplinarverfahrens aus dem Richterdienst entlassen, legte Revision zum Bundesgerichtshof ein. Und der hat das Urteil jetzt aufgehoben. Hauptargument der Karlsruher Richter: Die Angeklagte habe nicht einseitig zugunsten ihres Vaters entschieden. Es liess sich nicht nachweisen, dass sie sich die Zuständigkeit bewusst erschlichen oder eigennützig gehandelt hatte, um eine gezielte, sachfremde Bevorzugung zu erwirken. Dass sie im Fall eines nahen Angehörigen entschied, reichte dem BGH nicht für eine Verurteilung. Eine Rechtsbeugung liege nicht vor, nur ein Rechtsfehler. Die Juristin hat nun Hoffnung, ins Richteramt zurückkehren zu können.
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