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von Isabelle Kobe
«Nicht geboren zu werden» ist kein Recht
Die Eltern argumentierten, sie hätten ihr Kind abgetrieben, wenn beim Ultraschall in der 20. Schwangerschaftswoche die Missbildungen erkannt worden wären. Wie «Mamma Info» berichtete, machten sie den Grossteil des eingeforderten Betrags für ihren Sohn geltend, den restlichen Teil klagten sie für sich selbst ein. Da das Kind aufgrund seiner Missbildungen an Armen und Beinen lebenslang Prothesen und Therapien benötigt – was hohe Kosten mit sich bringt –, wurde der Vermögensschaden als entschädigungsfähig angesehen und den Eltern etwas mehr als 200 000 Euro zugesprochen. Bezahlen muss dies, so «Mamma Info» weiter, eine Versicherung, die für Fahrlässigkeiten oder Kunstfehler des medizinischen Personals haftet.
Das Gericht hält in seinem Urteil fest, dass es in der spanischen Rechtsprechung kein Recht auf «nicht geboren zu werden» gebe und auch nicht darauf, ohne Fehlbildungen oder Krankheiten auf die Welt zu kommen. Ein Recht bestehe nur auf Leben. Zudem hätte es selbst bei korrekter Diagnose keine Möglichkeit gegeben, die Fehlbildungen zu verhindern, diese seien angeboren.
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