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von factum-Redaktion
Liechtenstein: Erbprinz will Fristenlösung mit Veto stoppen
Ihm gehe es um «ein grundsätzliches Bekenntnis zum Schutz des Lebens und nicht um ein Abtreibungsverbot». Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs müsse in Liechtenstein auch in Zukunft «auf einem strafrechtlichen Rahmen mit einer Indikationenregelung aufbauen». Der Schwangerschaftsabbruch soll weiterhin nur unter gewissen Umständen – etwa bei einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für Gesundheit oder Leben der Mutter – erlaubt sein. «Mit der Fristenregelung zieht sich der Staat während der Frist faktisch aus seiner Verantwortung zurück, dem ungeborenen Leben einen Schutzanspruch zuzuerkennen», so Erbprinz Alois. Dies sei aus seiner Sicht «nicht richtig».
Derzeit sammelt ein Komitee Unterschriften zur Einführung einer Fristenlösung wie in der Schweiz, wo Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal sind. Damit es zu einer Volksabstimmung über die Gesetzesänderung kommt, muss das Komitee innerhalb von sechs Wochen mindestens 1000 Unterschriften sammeln. Über die Vorlage abgestimmt werden könnte im November. Im Kleinstaat Liechtenstein ist der Fürst allerdings neben dem Volk der zweite Souverän und besitzt ein Vetorecht. Wie angekündigt, will Alois, seit 2004 amtsführendes Staatsoberhaupt, bei einem Ja des Volkes davon Gebrauch machen. Dies tat er bereits 2011, als Liechtenstein erstmals über eine Fristenlösung abstimmte. Weil das Volk die Vorlage damals ablehnte, kam es jedoch nicht dazu.
Liechtenstein hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Abtreibungen sind verboten, Ärzte dürfen Schwangere auch nicht darüber informieren. Liechtensteinerinnen müssen für einen Schwangerschaftsabbruch deshalb ins Ausland, was allerdings seit 2015 straffrei ist. Beim Informationsverbot signalisierte der Erbprinz Kompromissbereitschaft.
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