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von Raphael Berger

Mensch

Klage abgewiesen

Die Swisscom, zu 51 Prozent im Besitz des Bundes, unterstützte im letzten Herbst die Pro-E-ID-Kampagne mit 30'000 Franken. Das Bundesgericht ist nun aber nicht auf die Abstimmungsbeschwerde eingetreten – aus formellen Gründen.

Die Mehrheit der fünf Richter befand, dass die Beschwerde zu spät eingereicht worden sei. Im Bundesgesetz über die politischen Rechte ist festgehalten, dass eine Abstimmungsbeschwerde innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen ist. Ab Ende August wurde die Swisscom-Spende auf der Plattform «Politikfinanzierung» der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) angezeigt. Nach Aussagen der Minderheitsrichter allerdings eine Plattform, «die kein Mensch kennt». Einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden war der Sachverhalt erst, nachdem die «NZZ am Sonntag» am 21. September 2025 über die Spende berichtete. Nach Ansicht des Bundesgerichts dürfe jedoch der Zeitpunkt eines Medienberichts für den Ablauf einer Frist nicht bestimmend sein.

 

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