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von Monika Hausammann

Mensch

Extremistenkategorie «Staatsverweigerer» nun auch in der Schweiz

Im Bericht «Sicherheit Schweiz 2026» taucht zum ersten Mal eine neue Extremistenkategorie auf – diejenige des «Staatsverweigerers». Der Blick auf Deutschland, England und Frankreich lässt nichts Gutes ahnen. Zusammen mit der Abschaffung der Unschuldsvermutung in einem ersten Bereich via Bundesgesetz für Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, wird deutlich, wohin die Reise auch hier in der Schweiz schon bald gehen kann.

Die Nachricht: Am 25. Juni 2026 wurde der jährliche Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes NDB, «Sicherheit Schweiz 2026», publiziert. Er fand ein breites mediales Echo. Der Tenor: Die Sicherheit in der Schweiz erodiert. Der Hauptbedroher dieser Sicherheit: Russland. Das Mittel der Wahl: Desinformationskampagnen und Propaganda. Worüber die Medien nicht berichteten, ist die Tatsache, dass es auch unter Schweizer Bürgern eine neue Bedroherkategorie gibt.

Der Kommentar: Es geht um einen Punkt, der in der Version 2025 des Lageberichts noch nicht auftauchte. Indes ist er dem Interessierten längst von Deutschland, England und Frankreich her bekannt – ebenso seine Nicht-Thematisierung in den Medien.

Die Rede ist von einem Abschnitt im Kapitel «Gewalttätiger Extremismus». Im Wortlaut: «In der Schweiz gibt es einzelne Staatsverweigerer, die staatliche Behörden weder respektieren noch anerkennen und die Legitimität des demokratischen Rechtsstaats grundsätzlich ablehnen.»

Das Auftauchen muss zu denken geben

Obwohl es nur «einzelne» sind, macht die Erwähnung im Bericht klar, dass von ihnen eine Bedrohung ausgeht. Aber: gewalttätig und kriminell sind sie in der Mehrheit offenbar nicht, denn es wird auch erwähnt, dass sie sich nur punktuell gegen «hoheitliche Handlungen» zur Wehr setzten. Ausserdem machen die Statistiken deutlich, dass sie im Vergleich zur explodierenden linksextremen Gewalt offenbar keine visuell erfassbare Quantität aufweisen. Zu denken geben muss ihr Auftauchen in dem Bericht des Schweizer Geheimdienstes trotzdem.

Man kommt nicht darum herum, zu vermuten, dass es sich bei Staatsverweigerern wie auch in Deutschland zu 99 Prozent um Menschen handelt, die die aktuell vom politischen Personal und von der Verwaltung forcierte Form der Demokratie, des Rechtsstaates, der Rechtsschöpfung und der Rechtsprechung in Frage stellen – ohne Gewalt anzuwenden oder anders straffällig zu sein. In Deutschland ist dies Grund genug für eine Überwachung durch den Verfassungsschutz. So werden Dutzende liberal-konservative und christliche Medien und Journalisten und «Content Creators» aufgrund ihrer Kritik dem «Phänomenbereich Politisch Motivierte Gewalt rechts» zugeordnet und überwacht. Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit – spielt keine Rolle. Damit wird klar, worum es geht: nicht um den Schutz der Menschen. Es geht einzig um den Schutz des Staatspersonals und der Politiker vor Machtverlust durch die Ausbreitung fundierter und überzeugender Kritik.

Deutschland als Blaupause

Vor dem Hintergrund, dass auch hierzulande Sicherheitsbehörden mit oft vage und breit definierten «Phänomenbereichen» arbeiten und immer grösseres Gewicht auf Prävention (anstelle von Strafverfolgung) legen, sprich: die Grundlagen schaffen, um dem Bürger den Arm des Gesetzes in Form von Überwachung schon um die Schultern legen zu können, wenn er noch nichts Illegales getan hat, lässt vermuten, dass Deutschland als Blaupause durchaus Gültigkeit hat. Ebenso die Anwendung der Definitionen von «Gefährdern», die offenbar auch Meinungsäusserungen einschliesst. Addiert man noch die Tatsache hinzu, dass das EJPD unter Beat Jans im Rahmen des Bundesgesetzes für Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) daran arbeitet, die grossen Internetplattformen dazu zwingen zu können, «mutmasslich illegale Inhalte» zu sperren und zu melden, wird man in dieser Vermutung bestärkt. Denn: «mutmasslich illegal» ist grundsätzlich alles, bevor Legalität bewiesen ist. Auch ein einfaches «Guten Tag». Das KomPG bedeutet aber nichts anderes als die Abschaffung der Unschuldsvermutung in einem ersten Bereich.

Und dann schliesst sich der Kreis wunderbar: Wer diese Pervertierung unserer rechtsstaatlichen Institutionen (Gesetze, Sicherheitsbehörden) durch deren Personal und Diener kritisiert, ist ein Gefährder und darf ohne sein Wissen überwacht werden. Meinung ist dann kriminalisiert. Überraschend ist es nicht. Spätestens mit der Abschaffung der Gewissensfreiheit durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung konnte jeder wissen, was da auf uns zukommt.

Die Tage stehen vor der Tür

Wir tun besser daran, die biblische Wahrheit, die gleichzeitig ein Credo der Freiheitsfreunde weltweit ist, immer vor Augen zu haben: Der Staat ist nicht dein Freund. Er ist wohl eine Institution Gottes zur Ordnung und kann uns damit von Nutzen sein. Aber er pervertiert, wo er dies und damit seinen Dienstcharakter vergisst oder ablehnt. Er wird zu einer nihilistischen Parodie seiner selbst, wenn die Exponenten seiner Institutionen und seine Günstlinge sich zu systemrelevanter Grösse hochschwingen (die Gleicheren), zu Setzern alternativloser moralischer Massstäbe und zu legitimen Gestaltern sowohl der Welt und der Massen – kurz: dort, wo der Staat zu einer Heilsanstalt wird und Politiker und Beamte zu einer Priesterkaste mit Gewaltmonopol.

Die Tage, wo Menschen vor die «Gerichte gestellt werden» um ihrer Überzeugung willen, stehen vor der Tür. Glaubt man dem Bericht «Sicherheit Schweiz 2026» künftig nicht nur in Deutschland und anderen Ländern, sondern auch in der Eidgenossenschaft.

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