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von Monika Hausammann
Denunziation heisst jetzt Sensibilisierung
Sprecher im Video ist ein Mann in Polizeiuniform. Sein Text: «Jemand in deinem Freundeskreis redet immer wieder schlecht über bestimmte Personengruppen und wünscht diesen vielleicht sogar nur das Schlimmste? Jemand in deiner Familie findet immer wieder, dass unser Rechtsstaat gar nichts taugt und man es besser so machen würde, wie bestimmte andere Länder oder dass wir es gleich selber regeln sollten? Du kennst jemanden, der findet, dass bestimmte Menschen mit Gewalt dazu gebracht werden sollten, wegzugehen oder sich nicht mehr zu zeigen?» Das Video endet mit der Aufforderung, Familienangehörige, Schul- oder Arbeitskollegen, die so denken, beim kantonalen Bedrohungsmanagement zu melden.
Die Verpflichtung zur Verhältnismässigkeit
Nun sind die Kantone auf der Grundlage der von der Schweiz ratifizierten Istanbul-Konvention des Europarats zwar verpflichtet, ein kantonales Bedrohungsmanagement (KBM) aufzuziehen mit dem Zweck, Gefahren auf kantonaler Ebene abzuwehren. Hauptziel ist die Verhinderung von häuslicher Gewalt, Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Es gehe darum, so heisst es, Warnsignale für schwere, zielgerichtete Gewalttaten frühzeitig zu erkennen, das Risiko einzuschätzen und die Situation durch koordinierte Massnahmen zu entschärfen, bevor es zu einer Straftat komme. Aber, und das ist wichtig: gesetzliche Basis bilden die kantonalen Polizeigesetze; darin speziell die Verpflichtung zur Verhältnismässigkeit.
Kinder als Informanten des Staates?
Damit ist man bereits mitten im unguten Zwielicht dieser Art vorbeugender Polizeiarbeit. Diese setzt bewusst ausserhalb der Feststellung konkreter Straftatbestände an, wie das Video exemplarisch zeigt. Denn: Ist es verhältnismässig, Kinder und Jugendliche zur Denunziation von Familien und Freunden aufzurufen und sie in eine Kultur des gegenseitigen Bespitzelns und des Misstrauens hinein zu erziehen? Ist es verhältnismässig, die von einem Kind oder pubertierenden Jugendlichen denunzierten Personen zu überprüfen, eine Gefährderansprache durchzuführen und vielleicht einen Fall mit der Möglichkeit weitreichenderer Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte zu eröffnen?
Ja, sagt die Kapo Luzern und bürstet jede Kritik ab. Alles kein Problem. Es ist nicht Denunziation, wenn wir es nicht so nennen. Man nennt es Sensibilisierung. Ausserdem sei alles von der Charta gegen Radikalisierung gedeckt.
Der Fall zeigt exemplarisch: Es gibt kein gemeinsames Verständnis mehr darüber, was «verhältnismässig» ist und was nicht. Noch vor wenigen Jahren hätte ein solches Video einen Aufschrei ausgelöst. Heute nicht mehr. Der Grund: Wir haben deshalb kein gemeinsames Verständnis mehr für «Verhältnismässigkeit», weil wir kein gemeinsames Verständnis mehr von den grundlegendsten Prinzipien haben, die ein friedliches und freiheitliches Gemeinwesen möglich machen.
Wo Gott «überwunden» wird, ist der Teufel los
Das ist kein Zufall: Man kann nicht die Grundlage, auf der unsere Zivilisation mitsamt den Fundamentalprinzipien unseres Rechtsstaats ruht – die Bibel –, beiseiteschieben, als überholt deklarieren und der Verachtung preisgeben, und gleichzeitig glauben, es entstehe dann wie von Zauberhand ein neues, gemeinsames Fundament. Das tut es nicht. Was viele für neu halten, ist nicht ein anderes, sondern schlicht kein Fundament. Jeder pflegt die Werte, die er gerade für richtig hält, oder die eine Mehrheit für richtig hält. Das ist aber kein tragbarer Boden: Das ist die Auslieferung an die Hyperkurzfristigkeit von Zeitgeist, Moden, persönlichen Gefühlen und Werthaltungen. Kurz: Es ist Willkür. Und es ist eine alte, alte Geschichte: Wo Gott «überwunden» wird und die biblischen Ordnungen über Bord geworfen werden, da ist der Teufel los. Buchstäblich.
Und Dinge wie Verhältnismässigkeit sind dann eben das, was ein paar Leute in Amtsstuben und in Polizeirevieren aktuell gerade dafür halten.
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