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von bhw

Glaube

Das Selbstbestimmungsgesetz, die Medien und «die Polizistin»

Die Bezeichnung «Polizistin» sorgt im Fall eines wegen schwerer Sexualdelikte angeklagten Mannes, der als Transfrau lebt, für eine Debatte und wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang von Justiz und Medien mit dem Selbstbestimmungsgesetz auf.

Ein aktueller Strafprozess vor dem Landgericht Traunstein regt die Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erneut an. Ein suspendierter, biologisch männlicher 55-jähriger Polizist, der als Transfrau lebt, steht dort wegen Vergewaltigung und des Besitzes von rund 2000 kinder- und tierpornografischen Dateien vor Gericht. Der Beschuldigte, der früher bei der GSG-9 diente, bezeichnet sich heute als Frau namens Maja S. und besitzt entsprechende Ausweispapiere. Bezeichnend ist, wie grosse Medien über den Fall berichten, was unter anderem die Familienorganisation «Demo für Alle» kritisierte. Die «Süddeutsche Zeitung» titelte: «Polizistin soll 14-Jährige vergewaltigt haben». Die «Bild» schrieb: «Polizistin gesteht furchtbare Tat». Auch dpa-Berichte sprechen durchgehend von einer «Polizistin». Das erzeugt beim Leser das Bild, dass eine Frau ein Mädchen vergewaltigt hat, und führt zu einer irreführenden Darstellung.

 

 

Auch das Opfer bezeichnet den Täter als Mann

Dass sich die Medien bei dieser Wortwahl am offiziellen rechtlichen Personenstand orientieren und die weibliche Form nutzen, sind Folgen des SBGG. Der «Spiegel» schreibt etwa: «Der Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2025 die Tochter einer Freundin bei einem gemeinsamen Ausflug auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben», und erwähnt erst ganz unten, dass Maja S. eine «Transfrau» ist. Bei den Ermittlungen wurden zudem 1977 kinderpornografische Bilder gefunden. Einige der abgebildeten Kinder sollen erst etwa drei Jahre alt gewesen sein. Konservative Medien wie die «Welt» schreiben jedoch von vornherein von einer «Transfrau». Auch für das heute 16-jährige Opfer war der mutmassliche Täter eindeutig ein Mann. Sie möchte nicht aussagen, wenn «er anwesend ist», sagte sie vor Gericht und bat darum, dass «er» für ihre Aussage den Raum verlässt. Mutter und Grossmutter begleiten die 16-Jährige, deren Zustand «sehr schlecht» ist, wie die Grossmutter schildert.

 

Korrekturen am Gesetz gefordert

Vertreter der Union und der AfD nutzen Fälle wie diesen, um das Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag und in den Ländern scharf anzugreifen. Sie argumentieren, dass das SBGG Kriminellen missbräuchlich Schutzräume öffnet (die Tat geschah auf einer Damentoilette) und dass die deutsche Justiz und die Medien durch das Gesetz gehemmt seien, biologische Fakten klar zu benennen. Drei Bundesländer forderten bereits im Sommer 2026 offizielle Korrekturen am Gesetz wegen akuter Missbrauchsgefahren. Auch die linke Feministin Alice Schwarzer kritisiert den leichten Geschlechtswechsel als «lebensfern» und argumentiert, dass eine «offensive Transideologie» biologische Frauen bedrohe.

Entgegen der Befürchtung, Trans-Personen könnten im Vollzug pauschal auf Frauenräume pochen, nehmen die bayerischen Justizbehörden jedoch eine biologische und sicherheitsrelevante Prüfung vor: Deshalb befindet sich der Angeklagte derzeit in der Männerabteilung der JVA München in Untersuchungshaft und wurde aus dem Frauengefängnis entfernt. Der Prozess wird heute, am Dienstag, 6. Oktober 2026, fortgesetzt.

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