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von factum-Redaktion
Das Demonstrationsrecht muss geschützt werden
Daraus wird abgeleitet, dass die Kundgebung keinen Platz in der Innenstadt erhalten soll. Diese Einschätzung weisen die Organisatoren zurück, wie sie in einer Medienmitteilung darlegten. «Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Lage sei das Thema des Marsches nicht gefährlicher als andere öffentliche Demonstrationen in Zürich», schreiben die Organisatoren.
«Der Marsch fürs Läbe wird seit 16 Jahren jeweils fristgerecht angemeldet und friedlich durchgeführt», so Beatrice Gall, Präsidentin des Marsches. Auch das Verhalten von Gegendemonstrationen unterscheide sich grundsätzlich nicht von anderen politischen Kundgebungen. Das gegen den Marsch gerichtete Gewaltpotenzial gehe aus denselben linksextremen Kreisen hervor, die auch bei anderen Veranstaltungen gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit mobilisieren.
Aus Sicht der Marschorganisatoren dürfen Gegendemonstrationen keine Einschränkung der Bewilligungspraxis rechtfertigen – vielmehr müsse das Demonstrationsrecht geschützt werden. In diesem Zusammenhang verweisen die Organisatoren auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat festgehalten, dass in einer demokratischen Gesellschaft insbesondere bei kontroversen Themen unterschiedliche Standpunkte öffentlich geäussert und zur Kenntnis genommen werden können.
Der Marsch fürs Läbe fordert deshalb für die Kundgebung vom 19. September 2026 weiterhin einen Standort in der Zürcher Innenstadt. Ein Blick ins Ausland zeige zudem, dass vergleichbare Veranstaltungen in Städten wie Wien, Berlin und Paris regelmässig auf zentralen Plätzen und Strassen stattfinden.
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