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von Carola Eissler

Glaube

Baden-Württemberg: Die jüngste «Braut» war elf Jahre alt

Von über 360 im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen wurden in Baden-Württemberg nur deren acht aufgehoben. Alle anderen blieben bestehen. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher sein. Kritiker werfen den Behörden Untätigkeit vor. Die Gesetzeslage wäre eigentlich klar.

In Baden-Württemberg sind in den vergangenen Jahren acht im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen aufgehoben worden. Das jüngste Mädchen war elf Jahre alt und stammte aus dem Irak, ebenso wie ihr 17 Jahre alter «Ehemann». Eine Anfrage der AfD-Fraktion an den Landtag hatte das Thema publik gemacht. Weitere 358 Ehen mit Minderjährigen, vorwiegend aus den Gebieten Afghanistan, Syrien, Pakistan und Irak, die zwischen 2018 und 2025 geschlossen worden waren, blieben allerdings bestehen. Der Grund war unter anderem, dass die Beteiligten inzwischen volljährig waren, wie die Landesregierung mitteilte. Das Regierungspräsidium Tübingen erfasst als landesweit zuständige Verwaltungsbehörde seit April 2012 die rechtskräftig aufgehobenen Kinderehen in Baden-Württemberg sowie die Kinderehen, die nicht aufgehoben wurden.

 

 

Vorwurf der Untätigkeit

Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat in einem Interview mit der Tageszeitung «Die WELT» das Vorgehen der Landesregierung scharf kritisiert. Die Behörden würden die Akten so lange liegen lassen, bis der minderjährige Ehepartner, meistens das Mädchen, volljährig sei. «Wenn man knapp 360 Fälle kennt und in 350 Fällen nichts passiert, und man dann noch davon ausgeht, mit 18 ist ja alles gut, was ist da naheliegend bei einer Behörde?» Steinhöfels Verdacht: Die Akte werde einfach liegen gelassen, bis das 18. Lebensjahr erreicht ist. Dann sei das Thema vom Tisch und die Behörden müssten sich nicht mit patriarchalischen Strukturen anlegen. Dabei müsse laut deutscher Rechtsprechung die betroffene Person auch nach dem 18. Lebensjahr zu erkennen geben, dass sie die Ehe fortsetzen wolle.

Die Berliner Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ateş betont ebenfalls in einem «Welt»-Interview, die grösste Hürde sei es, dass die von Zwangsheirat Betroffenen es überhaupt wagen, gegen den Willen der Familien aufzubegehren. Auch die Verbindung zu Ehrenmorden dürfe diesbezüglich nicht unterschätzt werden. Die Rechtslage in Deutschland ist klar: Seit 2017 verbietet ein Gesetz Kinderehen, auch solche, die im Ausland geschlossen wurden.

 

Hohe Dunkelziffer

Die Dunkelziffer der Kinderehen in Deutschland dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Bislang gibt es nämlich keine bundesweite Datenerhebung. Auch gibt es keine Daten oder Erkenntnisse darüber, welche Minderjährigen, die zwangsverheiratet wurden, der Schulpflicht entzogen werden und im Unterricht einfach nicht mehr auftauchen. Von Zwangsverheiratung betroffen sind vor allem Mädchen aus muslimischen Familien, aber auch Kinder aus Sinti- und Roma-Familien. Das Kinderhilfswerk Unicef schätzt, dass weltweit 650 Millionen Kinder in einer Zwangsehe leben. Subsahara Afrika ist derzeit laut Unicef die Region mit dem höchsten Anteil verheirateter Kinder.

 

 

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