Vor achtzig Jahren, im September 1941, trat in Deutschland ein Gesetz in Kraft, welches Juden ab dem sechsten Lebensjahr verpflichtete, einen gelben Stern «sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes in Herznähe fest aufgenäht zu tragen».
Thomas Lachenmaier
17. Dezember 2021

Der Stern machte aus dem Davidstern eine Zwangskennzeichnung, ein Fluchzeichen. Der vorgeschriebene Schriftzug darauf äffte durch seine geschwungene Form das Hebräische nach.

Die «Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden» verbot den Trägern dieses gelben Sterns, den Wohnort zu verlassen. Eine Massnahme regelte, dass Juden keine innerstädtischen Verkehrsmittel benutzen durften und schränkte damit ihre räumliche Bewegungsfreiheit weiter ein. Bald durften die Menschen mit dem angenähten gelben Stern keine Telefonzellen mehr benützen, damit wurde die Kommunikation beschnitten. Ab September 1942 wurden die Menschen mit dem Stern teilweise vom Kaufen und Verkaufen ausgeschlossen: Nur noch zu bestimmten Zeiten durften sie einkaufen. Die Menschen wurden damit sozial distanziert, isoliert, als Vorstufe der Ermordung.

Im März 1943 regelte eine weitere Bestimmung, dass sogenannte «Judenhäuser» mit einem weissen Stern zu kennzeichnen sind. Mehrere Landeskirchen stellten sich hinter die staatlichen Massnahmen. Sie bezeichneten die Einführung des «Judensterns» im Deutschen Reich als «historischen Abwehrkampf».

Meldung aus factum 06/2021