Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) fordert in einem Schreiben an die Präsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass Asylanträge von christlichen Flüchtlingen nicht von muslimischen Entscheidern getroffen werden sollten.
factum-Redaktion
11. April 2017

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach hatte es als problematisch bezeichnet, dass Musliminnen mit Kopftuch Asylanträge von Christen bearbeiten. Er berichtete von einer christlichen Familie aus dem Irak, deren Asylantrag abgelehnt worden war. Ihnen sass bei der Antragstellung eine Mitarbeiterin mit Kopftuch gegenüber. Das Kopftuch gilt auch als Symbol für die Einhaltung des islamischen Rechtes, der Scharia.

Er könne verstehen, dass sich die Familie benachteiligt gefühlt habe, sagte Bosbach. Der Vorsitzende der IGFM sprach angesichts des Schicksals der christlichen Flüchtlinge im Nahen Osten von einer Respektlosigkeit den Betroffenen gegenüber. Selbst wenn die Mitarbeiter von Behörden sich korrekt verhielten, führe es bei den Opfern zu Misstrauen und Verunsicherung. «Es muss doch möglich sein, die zahlenmässig ohnehin relativ wenigen christlichen und jesidischen Flüchtlinge von nichtmuslimischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befragen zu lassen.» Vergeblich setzt sich die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte dafür ein, dass in Deutschland bei der Befragung von christlichen Flüchtlingen nicht länger muslimische Übersetzer eingesetzt werden.

Der Superintendent im Evangelischen Kirchenkreis Soest, Dieter Tometten, kritisierte die hohe Zahl gerade der christlichen Asylbewerber, die abgelehnt werden. «Die Prüfung und Beurteilung des Glaubens durch weltliche Behörden ist im höchsten Masse fragwürdig.» Er berichtete von Asylbewerbern aus dem Iran, die fest in die Gemeinde integriert seien und deren Anträge abgelehnt wurden. Er verwies darauf, dass abgelehnten christlichen Flüchtlingen im Iran die Todesstrafe droht.

(Artikel aus factum 3/2017)